Von der Korporation zum Verband

An der Generalversammlung vom 28. Februar 1943 wurde aus der "Bürgerkorporation Zollikon" der "Bürgerverband Alt-Zollikon". Dieser seither nicht mehr geänderte Name sagt mehr aus als "Bürgerkorporation": Die Mitglieder vertreten innerhalb der heutigen Politischen Gemeinde Zollikon das alte Zollikon, das Dorf der Zeit vor 1877. An der gleichen Versammlung von 1943 gab sich der BVAZ neue Statuten. Darin kam klar zum Ausdruck, dass der gemeinsame Besitz den Verbandsmitgliedern zu erhalten sei. Es dürfe zwar ein Bürgernutzen ausbezahlt werden, dafür stünden aber nur der Kapital- und Liegenschaftenreinertrag gemäss Jahresrechnung zur Verfügung.

Hatte es in den Statuten von 1934 noch geheissen, dass der Wohnsitz in der Kirchgemeinde Zollikon für das Nutzungsrecht massgebend sei, so gab es bei der Statutenrevision 1943 nochmals eine Änderung: Aus "Kirchgemeinde Zollikon" wurde "Politische Gemeinde Zollikon".