Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

§1

Der Bürgerverband Alt-Zollikon (BVAZ) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zollikon (ZH). Er wurde als Folge der Auflösung der Zivilgemeinde Dorf Zollikon vom 10. November 1879 gegründet.

 §3                                                                                                                                          

Mitglieder des BVAZ können nur Personen sein, welche die Anforderungen unter I) oder II) hiernach erfüllen.

I)     Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

    a) Männlicher Nachkomme in direkter Linie von einer im Stammregister vom 10. November 1877  
       aufgeführten Person sowie dessen Kinder; und

   b)  Bürgerrecht von Zollikon; und

   c)  Wohnsitz in Zollikon oder Zollikerberg; und

   d)  Volljährigkeit.

II)  Folgende Vorsaustzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  a) Nachkommen derjenigen weiblichen Mitglieder, die gemäss Statuten vom 5. Juli 1991 Mitglied des BVAZ
      sind oder waren und in den Stammtafeln als "Mitglied" eingetragen sind; und

 b) Bürgerrecht von Zollikon; und

 c) Wohnsitz in Zollikon oder Zollikerberg; und

 d) Volljährigkeit.